Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt jede Form sexualisierter Gewalt und stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.
In unserer Kirchgemeinde begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen.
Im Kirchenbezirk werden auf den unterschiedlichen Ebenen Schutzkonzepte erstellt sowie weitere koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt umgesetzt: z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und Schulungen und Verpflichtung auf den Verhaltenskodex der EVLKS.
Schutzkonzept
Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, ein individuelles Schutzkonzept zu erstellen. Die Erarbeitung hat eine Projektgruppe übernommen, die sich mit den einzelnen Bausteinen auseinandergesetzt hat und diese an die Gegebenheiten vor Ort angepasst hat.
2026-01-25_Räume_Kühnhaide-Pobershau